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BR Wolfgang Kamptner

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Salzstreuung in der Leopoldstadt

23.03.2006 | Verkehr/Bezirksentwicklung, Umwelt, Anfragen

Sitzung der Bezirksvertretung Leopoldstadt am 21.3.2006.


Anfrage

Betrifft: Salzstreuung in der Leopoldstadt

Im vergangenen Winter schneite es in der Leopoldstadt recht häufig, wenn auch manchmal nur geringe Mengen. In vielen Straßenzügen in der Leopoldstadt wurde von der MA48 anscheinend Feuchtsalz (Natriumchlorid) für den Winterdienst verwendet. Auch in Straßenzügen mit Alleebäumen, wie z.B. die Heinestraße, die Ausstellungsstraße oder die Engerthstraße.
Im Folder der MA22 zur Winterdienst-VO der Stadt Wien heißt es:
„Natrium- oder halogenidhaltige Auftaumittel:
Das sind z. B. Natriumchlorid („Salz”), Calciumchlorid, Magnesiumchlorid oder Natriumacetat.
Diese Auftaumittel dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwegen, Fahrbahnen und Radwegen) dann nicht verwendet werden, wenn sich im Umkreis von 10 Metern unversiegelte Bodenflächen befinden.
Dieses Verbot gilt nicht, wenn durch bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass weder durch Versickern noch durch Aufwirbelung das Auftaumittel ins Erdreich gelangen kann.“


Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen an Sie, Herr Bezirksvorsteher.

1. Stimmt es, dass die MA48 auch in Straßenzügen mit Alleebäumen, wie z.B. die Heinestraße, die Ausstellungsstraße oder die Engerthstraße Feuchtsalz für den Winterdienst verwendet?
BV: Ja, jedenfalls dort, wo ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt.

2. Wenn ja, wie wird verhindert, dass das Salz durch Aufwirbelung und Spritzwasser in den Wurzelraum der Alleebäume gelangt und diese dadurch schädigt?
BV: Durch bauliche Maßnahmen.

3. Auch für die Schneeräumung auf den Gehsteigen ist laut Winterdienst-VO die Verwendung von Natriumchlorid nur in Form von Feuchtsalz zulässig, weil dies einen relativ geringen Salzeinsatz ermöglicht. Wer kontrolliert, dass auf den Gehsteigen tatsächlich nur Feuchtsalz zum Einsatz kommt und nicht Natriumchlorid in fester Form? In welcher Form und wie häufig erfolgen diese Kontrollen?
BV: Stimmt nicht, es ist auch festes Steinsalz zugelassen.

4. Wird auch kontrolliert, ob auf Gehsteigen innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zu Grünflächen kein Natriumchlorid zum Einsatz kommt? Wenn ja, von wem und wie und wie oft?
BV: Die MA22 kontrolliert. Aber nur bei Verdacht, bzw. wenn eine Anzeige eingegangen ist (zuständig: Magistratisches Bezirksamt).

5. Können Sie ausschließen, dass im vergangenem Winter Natriumchlorid auf den Radwegen in der Leopoldstadt zur Beseitigung des Schnees zum Einsatz gekommen ist?
BV: Nein.







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