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Gerda Medek

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Die U-Bahnbaustelle muss Mensch und Umwelt schonen!

27.08.2007 | Topstory, Verkehr/Bezirksentwicklung, Umwelt, Handelskai, Prater

Wegen Verzögerungen beim Bau der U2 haben die Wiener Linien nun Änderungen der Vorgaben aus der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Diese Änderungen dürfen aber für die AnrainerInnen keine Nachteile bringen.


Die U2 beim Stadion

Die BI Grüner Maulwurf hat sich mit fast 400 Unterschriften Parteienstellung im Umweltverträglichkeits-Verfahren (UVP) zur Verlängerung der U2 erworben. Nun haben die Wiener Linien für den Bauabschnitt 5 (Praterstern bis Stadion) um Projektänderungen gegenüber der Grundsatzgenehmigung angesucht. Wir haben uns diese Änderungen genauer angeschaut und haben einige Kritikpunkte gefunden, die wir nun auch als formelle Einwendungen gegen die geplanten Detailänderungen im UVP-Verfahren eingebracht haben.

Im Detail haben wir die folgenden 5 Punkte kritisiert.

Bessere Kontrollen der Baustellen

Der Bürgerinitiative war es ein großes Anliegen in ihren Einwendungen auf die Einhaltung der im Verfahren vorgeschriebenen und mit der BI vereinbarten Auflagen zum Feinstaub aus Baustellen zu pochen.

Wenn der Gutachter für Humanmedizin UnivProf.Dr.med. Dr. Manfred Neuberger befindet, dass die zu erwartenden Immissionen nicht überschritten wurden, klingt das wie ein Hohn. Erwartet man doch von einem Humanmediziner dass er die menschliche Gesundheit beurteilt und waren doch in den Jahren 2005 und ’06 die Feinstaubwerte an 79 und 106 Tagen überschritten, sodass man sie besser nicht mehr eingeatmet hätte, wenn man könnte.
Zum Guten Teil lag das an den mangelhaft geführten U-Bahn-Baustellen.

-> Wir fordern eine bessere Kontrolle der Auflagen und den Einsatz von LKW der EURO-Klasse IIII (statt wie bisher II), um die Feinstaubbelastung bei den noch folgenden Baustellen auf ein erträgliches Maß zu senken.

Im Kleingartenverein Grünland quillt der Beton an manchen Stellen aus allen Erdritzen. Ob die chemischen Betonit-Zement-Injektionen im Grundwasser des Landschaftsschutzgebietes Schaden angerichtet haben und ob Unbedenklichkeit für den Tier- und Pflanzenbestand besteht, wurde nicht überprüft.

-> Wir fordern fachliche Prüfzertifikate der Grundwasserverträglichkeit.

Keine Schallschutzpaneele auf Höhe der Gemeindebauten Engerthstraße 238

Gemäß dem Schall- und Erschütterungstechnischen Gutachten hat die schalltechnische Nachrechnung für den Immissionspunkt Engerthstraße 238/22 ergeben, dass diese Änderung zusammen mit der Änderung des Schallschutzes an Rampe des Betriebsgleises schalltechnisch keine rechnerisch nachweisbaren negativen Folgen hat.

In der ursprünglichen Grundsatzgenehmigung befindet die Gutachterin Hon. Prof. DI. Dr. Judith Lang jedoch: Die vorstehende im Wesentlichen günstige Beurteilung (der Lärmbelastung) ist entscheidend durch die in dem Projekt zu beiden Seiten des Hochtragwerks und bei zweigleisigen Strecken auch mittig angeordneten Schallschutzwände (Höhe 1,4m über SOK), die gegen die Gleise zu hochabsorbierend ausgestattet sind, bedingt.

-> Wir fordern die Einhaltung dieser Auflage zum AnrainerInnenschutz.

Geänderte Radwegführung

Geplant sind unter anderem, den U-Bahnbegleitweg zwischen Marathonweg und verlängerter Ichmanngasse nicht wie ursprünglich genehmigt, auch als Geh- und Radweg nutzbar zu machen. Die Erreichbarkeit der Sportanlagen und der Kleingartenanlage „Grünland“ soll durch andere Radwege ermöglicht werden. Die Stadtentwickler wollen den Radweg – durchaus sinnvoll - über die Wehlistraße näher an die Wohnblöcke heranführen, bloß nennen sie keinen Zeitpunkt, wann das passieren wird.

-> Wir fordern, die Angabe des Zeitpunktes der Errichtung des Radweges, um nicht bis zum St. Nimmerleinstag damit zu warten und die Zusicherung, dass nicht der Bezirk dafür bezahlen muss.

Aus für Hammerwurfplatz, Bogenschießplatz, Leichtathletikanlage

Wann die Sportplätze wiedererrichtet werden und wer für diese Wege aufkommen soll, wird ebenfalls nicht beschrieben. Die Wiener Linien meinen das gehe sie nichts an, die Anlagen werden „später“ wiederhergestellt. Wann später ist, wird in den Einreichunterlagen nicht ausgeführt. Vorerst werden die Böden der Sportplätze auf Wunsch der Stadt versiegelt, um der EM zur Verfügung zu stehen. Die Auflagen der Grundsatzgenehmigung schreiben aber eindeutig anderes vor:
Im Bereich der Freizeit- und Erholungsnutzung soll, sofern kein temporärer Ersatz (für die Sportstätten) angeboten werden kann, auf möglichst geringe Grundbeanspruchung in der Bauphase, kurze schwerpunktmäßig im Winterhalbjahr anberaumte Bauzeit und auf Durchgängigkeit bzw. Zugänglichkeit zu angrenzenden Indoor-Erholungseinrichtungen gewährleistet werden.

Der Experte für Humanmedizin UnivProf.Dr.med. Manfred Neuberger spricht in seinem Gutachten „…von einer Minderung des Erholungs- und Freizeitwertes für die Bevölkerung“ und nennt diese Einschränkungen nur deshalb als tolerabel „…weil die Nichtbenutzung zeitlich beschränkt ist.“ Der Zeitpunkt der Wiederherstellung ist aber nicht genannt und es ist nicht einzusehen, dass man einer ganzen Generation die Sportausübung erschwert. Nach Auskunft der Wr. Linien überlegen die Verantwortlichen derzeit noch, welche Art von Sportstätten dort „später“ errichtet werden sollen.

-> Wir fordern rasch einen adäquaten Ersatz der Sportstätten in der näheren Umgebung.

Unklarheiten bei der technischen Sicherheit

Die U-Bahn fährt zur EM im nächsten Jahr nur bis zum Stadion, nach der Station müssen daher Bremsprellböcke errichtet werden. Da sich diese Prellböcke entgegen der Trassierungsvorschrift nicht auf einer Geraden, sondern in einer Kurve auf der geplanten Brücke befinden, kommt es durch die Bogenlage zu einer Fehlstellung der Kupplungen bis zu 5 cm.

Anstatt eines technischen Gutachtens wird durch die „Abteilung Wagenbau“ die Feststellung getroffen, dass bei der maximalen Fehlstellung der Kupplung von 5cm, NOCH ein Einfahren des Kuppelkopfs in das feste Gegenstück möglich ist. Was aber, wenn die Brücke schwingt und sich die Fehlstellung dadurch auf mehr als 5 cm vergrößert? Wenn die Behörde aus Gründen der Sicherheit, ohne mit der Wimper zu zucken alle Bäume rund um das Stadion aus Gründen der Sicherheit schlägern lässt, sollte doch ein fundiertes technisches Gutachten keine Schwierigkeiten machen.

-> Wir fordern ein fachliches ExpertInnengutachten statt anonyme Feststellungen einer Abteilung der Wr. Linien.


 
Bezeichnend war es, dass die Unterlagen an die BI zu einem späten Zeitpunkt, mitten in der Urlaubszeit und unvollständig übermittelt wurden. Es blieb wenig Zeit, die wieder recht umfangreichen Einreichunterlagen mitsamt Gutachten durchzuackern. Ob das wohl Zufall war?

Die BI wünscht sich jedenfalls einen möglichst raschen und komplikationslosen Bauablauf, genauso wünschen wir uns aber die Einsicht der Verantwortlichen, dass mit der Gesundheit der Menschen rücksichtsvoller umgegangen wird und die Umwelt weit mehr als bisher geschont wird. Das ist möglich und dafür setzen wir uns ein.

Übereinkommen über die Verlängerung der U-Bahn Linie U2 nach Aspern zwischen der BI Grüner Maulwurf und den Wr. Linien.






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